Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Betreuungsleistungen, Nebenleistungen und sonstigen Dienstleistungen, die das Pfotenchalet Wienerwald gegenüber dem Vertragspartner erbringt.
1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Website des Pfotenchalet Wienerwald jederzeit einsehbar.
1.3 Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.4 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen während einer laufenden Vertragsbeziehung werden dem Vertragspartner per E-Mail mitgeteilt und treten frühestens zwei Wochen nach Mitteilung in Kraft, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
1.5 Führt eine mitgeteilte Änderung zu einer nicht bloß geringfügigen nachteiligen Änderung der Rechtsposition des Vertragspartners, ist dieser berechtigt, den Vertrag binnen vier Wochen ab Mitteilung schriftlich zu kündigen. Änderungen, durch die der Vertragspartner ausschließlich begünstigt wird, können ab Bekanntgabe angewendet werden.
2. Vertragsabschluss
2.1. Ein Betreuungsvertrag kommt ausschließlich zustande, wenn:
a) ein vorheriger persönlicher Kennenlerntermin zwischen Betreiberin, Hund und Vertragspartner stattgefunden hat,
b) der Betreuungsvertrag vollständig und rechtsgültig unterzeichnet wurde,
c) sämtliche erforderlichen Unterlagen und Angaben vollständig vorgelegt wurden insbesondere Impfpass, Versicherungsnachweis sowie alle für die Betreuung relevanten Informationen, und
d) die Betreiberin den Betreuungsauftrag ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
2.2. Das Pfotenchalet Wienerwald behält sich das Recht vor, den Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere aus tierschutzrechtlichen, gesundheitlichen, sicherheitsrelevanten, organisatorischen, wirtschaftlichen oder betrieblichen Gründen.
2.3. Ein Anspruch auf Abschluss eines Betreuungsvertrages besteht nicht.
2.4. Es werden maximal fünf Gasthunde gleichzeitig im Pfotenchalet Wienerwald betreut. Die Platzvergabe erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge der vollständigen Anmeldung und nach Eingang der vereinbarten Reservierungszahlung.
2.5. Erfolgt die Reservierungszahlung nicht fristgerecht, behält sich das Pfotenchalet Wienerwald das Recht vor, den Platz anderweitig zu vergeben.
2.6. Der Vertragspartner erklärt, Eigentümer des teilnehmenden Hundes zu sein oder über eine schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers zu verfügen. Diese ist auf Verlangen vorzulegen. Die Betreiberin ist berechtigt, einen amtlichen Lichtbildausweis zur Identitätsfeststellung zu verlangen.
2.7. Bei wiederkehrender Betreuung gelten die aktuellen AGB auch für künftige Aufenthalte, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Es gelten jeweils die zum Buchungszeitpunkt gültigen Preise.
2.8. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, sofern gesetzlich zulässig.
3. Leistungsumfang
3.1 Die Betreuung erfolgt nach Maßgabe der jeweils vereinbarten Leistung und unter Berücksichtigung der betrieblichen Abläufe, der tierschutzrechtlichen Anforderungen und des Wohls aller anwesenden Hunde.
3.2 Die Betreiberin betreibt eine familiäre, kleingruppige Hundebetreuung im häuslichen Umfeld. Die Hunde werden in eine sozialverträgliche Gruppenhaltung integriert. Ein Anspruch auf Einzelhaltung, Einzelspaziergänge oder eine bestimmte Zusammensetzung der Hundegruppe besteht nur bei
ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
3.3 Die Betreuung erfolgt grundsätzlich im Wohnbereich, auf dem Grundstück im Familiengarten sowie im Rahmen üblicher Spaziergänge und Ausläufe in geeigneter Umgebung.
3.4 Die Betreiberin schuldet eine sorgfältige Betreuung, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg, insbesondere keine Verhaltensänderung, keinen Trainingserfolg und keine bestimmte Verträglichkeit mit anderen Hunden.
3.5 Ein Anspruch auf Einzelhaltung, Einzelspaziergänge, Einzelbeschäftigung oder eine bestimmte Gruppenzusammensetzung besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
3.6 Die Betreiberin übt während der Betreuungszeit das Hausrecht sowie die organisatorische Entscheidungshoheit über Betreuung, Gruppenzusammensetzung, Ruhezeiten, Spaziergänge, Sicherheitsmaßnahmen und Fütterungsabläufe aus.
4. Preise und Zahlung
4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise bzw. die jeweils gültige Preisliste.
4.2 Zur Fixierung der Buchung ist eine Reservierungszahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtentgelts fällig. Diese ist sofort oder spätestens binnen fünf Tagen per Überweisung zu leisten, in jedem Fall jedoch vor dem Aufnahmetag.
4.3 Erfolgt die Reservierungszahlung nicht fristgerecht, kann die Betreiberin die Buchung stornieren und den Platz anderweitig vergeben.
4.4 Der Restbetrag ist spätestens am Check-in-Tag fällig, entweder in bar oder per Überweisung so, dass der Betrag am Check-in-Tag am Konto der Betreiberin eingelangt ist.
4.5 Zusatzleistungen, Mehraufwand, Tierarztfahrten, Sonderfahrten, Besorgungen, Sonderreinigungen oder sonstige außergewöhnliche Aufwendungen werden gesondert verrechnet.
4.6 Futter und gegebenenfalls Medikamente sind vom Kunden in ausreichender Menge bereitzustellen. Fehlen diese oder reichen sie nicht aus, ist die Betreiberin berechtigt, das Erforderliche auf Kosten des Kunden zu beschaffen. Für Besorgungsfahrten kann ein Kilometergeld von EUR 1,60 pro gefahrenem Kilometer verrechnet werden.
4.7 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Die Rechnungslegung kann elektronisch per E-Mail erfolgen.
4.8 Bei Zahlungsverzug ist die Betreiberin berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie erforderliche Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten geltend zu machen.
4.9 Bei Zahlungsverzug kann die Betreiberin nach erfolgloser Mahnung weitere Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aussetzen oder den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung auflösen.
4.10 Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
4.11 Einwendungen gegen Rechnungen sind binnen zwei Wochen ab Rechnungslegung schriftlich zu erheben.
4.12 Für das Anlegen einer Kunden- und Hundekartei wird eine einmalige Administrationsgebühr von EUR 50,00, für jeden weiteren Hund EUR 25,00, verrechnet.
5. Aufnahmevoraussetzungen
5.1 Betreut werden nur Hunde, für die alle erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht wurden.
5.2 Voraussetzung für die Aufnahme sind insbesondere:
a) vollständige Kundendaten und Notfallkontakte,
b) Vorlage des gültigen Heimtierausweises & Impfbestätigungen
c) aufrechte Haftpflichtversicherung für den Hund,
d) gesundheitliche Eignung des Hundes für die Gruppenhaltung bzw. die vereinbarte Betreuungsform,
e) vollständige und wahrheitsgemäße Information über Charakter, Auffälligkeiten, Vorerkrankungen, Beißvorfälle, Ängste, Jagdtrieb, Unverträglichkeiten, Läufigkeit,
Inkontinenz, Medikamentengabe und sonstige für die Betreuung relevante Umstände,
f) vollständige Übergabe aller Betreuungsdokumente.
5.3 Die Betreiberin ist berechtigt, die Aufnahme eines Hundes abzulehnen oder eine bereits begonnene Betreuung abzubrechen, wenn
a) der Hund krank, parasitenbelastet oder ansteckend sein könnte,
b) unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht wurden,
c) der Hund für die vereinbarte Betreuungsform ungeeignet erscheint,
d) von dem Hund eine Gefahr für Menschen, Tiere oder Sachen ausgeht,
e) behördliche, veterinärrechtliche oder tierschutzrechtliche Gründe entgegenstehen.
5.4 Die Betreiberin kann vor Aufnahme oder während der Betreuung die Vorlage einer tierärztlichen Bestätigung verlangen. Die Kosten dafür trägt der Kunde.
6. Gesundheit, Impfungen und Medikamente
6.1 Der Kunde bestätigt, dass der Hund bei Übergabe frei von ansteckenden Krankheiten ist, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Betreiberin vor Vertragsabschluss und spätestens bei Übergabe vollständig und wahrheitsgemäß über alle Erkrankungen, Parasiten, Medikamentengaben, Allergien, Unverträglichkeiten, Verletzungen, Einschränkungen und sonstigen gesundheitlich relevanten Umstände zu informieren.
6.3 Die Betreiberin betreut keine akut kranken, ansteckend kranken, von Parasiten befallenen oder nicht ausreichend geimpften Hunde.
6.4 Medikamente werden nur nach vorheriger Absprache und nach klarer schriftlicher Anweisung des Kunden verabreicht. Ein Anspruch auf medizinische Sonderbetreuung besteht nicht.
6.5 Die Fütterung erfolgt nach den Angaben des Kunden. Für Folgen unrichtiger, unvollständiger oder verspäteter Angaben des Kunden haftet die Betreiberin nicht.
7. Tierärztliche Versorgung und Notfälle
7.1 Erkrankt oder verletzt sich der Hund während der Betreuung oder tritt ein sonstiger Notfall ein, ist die Betreiberin berechtigt, unverzüglich einen Tierarzt oder eine Tierklinik einzuschalten.
7.2 Die Betreiberin wird versuchen, den Kunden vorab zu verständigen. Ist dies in dringenden Fällen nicht möglich, darf sie jedoch sofort handeln, wenn dies nach pflichtgemäßem Ermessen im Interesse des Hundes erforderlich ist.
7.3 Sämtliche tierärztlichen Kosten, Medikamentenkosten, Transportkosten sowie sonstige im Zusammenhang mit einer notwendigen Versorgung entstehenden Kosten trägt zu 100% der Kunde.
7.4 Ist der Kunde nicht erreichbar, ist die Betreiberin berechtigt, medizinisch notwendige Maßnahmen nach tierärztlicher Empfehlung im mutmaßlichen Interesse des Hundes zu veranlassen.
7.5 Erweist sich ein Hund während des Aufenthalts als ansteckend krank oder parasitenbelastet, trägt der Kunde auch die dadurch verursachten erforderlichen Zusatzkosten, insbesondere für gesonderte Unterbringung, Reinigung, Desinfektion und notwendige tierärztliche Maßnahmen auch von anderen Hunden.
7.6 Im Todesfall des Hundes während der Betreuung ist die Betreiberin berechtigt, notwendige Sicherungs- und Aufbewahrungsmaßnahmen zu treffen. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Kunde.
8. Bring- und Abholzeiten
8.1 Bring- und Abholzeiten erfolgen ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung.
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Hund pünktlich zu bringen und abzuholen.
8.3 Bei verspäteter Abholung ist die Betreiberin berechtigt, eine zusätzliche Betreuungsgebühr gemäß gültiger Preisliste zu verrechnen.
8.4 Wird der Hund trotz Aufforderung nicht abgeholt und ist auch der Notfallkontakt nicht erreichbar, ist die Betreiberin nach angemessener Frist und nach dokumentierten Kontaktversuchen berechtigt, eine anderweite Unterbringung, etwa in ein Tierheim oder bei einer geeigneten Stelle zu organisieren und den Hund zu übergeben. Die entstehenden Kosten trägt zu 100% der Kunde.
9. Hol- und Bringdienst
9.1 Ein Hol- und Bringdienst erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung.
9.2 Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der Hund transportfähig ist und geeignet gesichert übergeben werden kann.
9.3 Wartezeiten, Umwege, Sonderfahrten und zusätzliche Stopps können gesondert verrechnet werden.Gegenforderungen aufzurechnen.
10. Pflichten des Kunden
10.1 Der Kunde hat alle für die Betreuung wesentlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen.
10.2 Der Kunde stellt ausreichend Futter, erforderliche Medikamente sowie alle ausdrücklich vereinbarten Gegenstände in geeigneter Form zur Verfügung.
10.3 Der Kunde verpflichtet sich, nur tierschutzkonforme Ausrüstung zu übergeben.
10.4 Der Kunde bleibt während der gesamten Betreuungsdauer Tierhalter im rechtlichen Sinn, soweit nicht zwingendes Recht anderes bestimmt.
10.5 Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, außergewöhnlichen Verunreinigungen und Mehraufwendungen, die durch seinen Hund verursacht werden, soweit diese nicht durch ein schuldhaft rechtswidriges Verhalten der Betreiberin verursacht wurden.
11. Storno und vorzeitige Vertragsbeendigung
11.1 Mit der Buchung wird ein individueller Betreuungsplatz reserviert, der nicht anderweitig vergeben werden kann.
11.2 Stornierungen durch den Kunden bedürfen zumindest der Textform, insbesondere per E-Mail.
11.3 Aufgrund der begrenzten Aufnahmekapazität von maximal fünf Gasthunden gelten folgende Stornobedingungen: – bis 30 Tage vor Betreuungsbeginn: kostenfrei, bereits geleistete Anzahlungen werden rückerstattet, – 29 bis 20 Tage vor Betreuungsbeginn: 25 % des vereinbarten Entgelts, – 19 bis 14 Tage vor Betreuungsbeginn: 50 % des vereinbarten Entgelts, – 13 bis 8 Tage vor Betreuungsbeginn: 70 % des vereinbarten Entgelts, – 7 bis 1 Tag vor Betreuungsbeginn: 90 % des vereinbarten Entgelts, – am Tag des Betreuungsbeginns oder bei Nichtantritt: 100 % des vereinbarten Entgelts.
11.4 Bei Stornierungen bis spätestens 30 Tage vor der vereinbarten Aufnahme wird eine geleistete Anzahlung binnen fünf Tagen rückerstattet.
11.5 Holt der Kunde den Hund vorzeitig ab, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung.
11.6 Die Betreiberin ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu beenden, insbesondere wenn – der Hund eine Gefahr darstellt, – wesentliche Informationen verschwiegen wurden, – Gesundheitsrisiken bestehen, – der Kunde Zahlungs- oder Mitwirkungspflichten verletzt.
11.7 Die Betreiberin kann Reservierungen aus technischen, wirtschaftlichen, rechtlichen, tierschutzrechtlichen oder betrieblichen Gründen absagen oder in Abstimmung mit dem Kunden verschieben. Bereits bezahlte Reservierungsgebühren werden in diesem Fall rückerstattet.
12. Haftung
12.1 Die Betreiberin haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
12.2 Gegenüber Verbrauchern kann die Haftung für leichte Fahrlässigkeit nur im gesetzlich zulässigen Umfang eingeschränkt werden. Ein vollständiger Haftungsausschluss für Personenschäden oder für Schäden an zur Betreuung übernommenen Sachen ist in AGB gegenüber Konsumenten nicht wirksam.
12.3 Die Betreiberin haftet nicht für Schäden, die auf unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben des Kunden zurückzuführen sind.
12.4 Dem Kunden ist bewusst, dass bei Gruppenhaltung und im sozialen Kontakt zwischen Hunden trotz sorgfältiger Betreuung ein tierartspezifisches Restrisiko für kleinere Verletzungen, Verschmutzungen, Zecken, Stressreaktionen oder Erkrankungen nie vollständig ausgeschlossen werden kann. Für solche nicht schuldhaft verursachten gruppentypischen Risiken haftet die Betreiberin nicht.
12.5 Der Kunde bleibt Tierhalter im rechtlichen Sinn und haftet für Schäden, die sein Hund verursacht, sofern die Betreiberin nicht nach zwingendem Recht selbst haftet.
12.6 Der Kunde hält die Betreiberin hinsichtlich Ansprüchen Dritter schad- und klaglos, soweit diese auf unrichtige oder unvollständige Angaben des Kunden oder auf ein Verhalten des Hundes zurückzuführen sind, das nicht von der Betreiberin schuldhaft verursacht wurde.
12.7 Für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Leinen, Halsbänder, Geschirre, Decken, Spielzeug oder Futterbehälter, haftet die Betreiberin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
12.8 Für Schäden an der Einrichtung, am Grundstück oder an Fahrzeugen der Betreiberin, die durch den Hund verursacht werden, haftet der Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen.
13. Freilauf und Ausführung
13.1 Hunde werden grundsätzlich nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung von Sicherheit, Eignung und den gesetzlichen Vorgaben geführt.
13.2 Ein Freilauf erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde, der Hund dafür geeignet erscheint und keine überwiegenden Sicherheitsbedenken bestehen.
13.3 Die Betreiberin ist auch bei vorliegender Zustimmung nicht verpflichtet, Freilauf zu gewähren.
13.4 Die Entscheidung über Leinenführung, Sicherheitsmaßnahmen und Gruppenzusammensetzung trifft die Betreiberin im Interesse des Tierwohls und der Sicherheit.
14. Datenschutz
14.1 Die Betreiberin verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden sowie hundebezogene Daten ausschließlich im erforderlichen Umfang zur Vertragsanbahnung, Vertragsabwicklung, Betreuung, Dokumentation, Abrechnung, Erfüllung rechtlicher Pflichten und Wahrung berechtigter Interessen.
14.2 Nach der DSGVO müssen Betroffene vor der Verarbeitung informiert werden; zu den Rechten gehören insbesondere Information, Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch.
14.3 Nähere Informationen, insbesondere zu Verantwortlicher, verarbeiteten Datenkategorien, Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten, werden in einer gesonderten Datenschutzerklärung bereitgestellt.
14.4 Soweit besondere Einwilligungen erforderlich sind, werden diese gesondert eingeholt.
15. Foto- und Videoaufnahmen
15.1 Foto- und Videoaufnahmen des Hundes durch die Betreiberin zu Dokumentationszwecken oder für Updates an den Kunden während des Aufenthalts sind zulässig.
15.2 Eine Verwendung von Foto- oder Videoaufnahmen zu Werbe- und Marketingzwecken, insbesondere auf Website, Social Media, Flyern oder sonstigen Werbemitteln, erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen und widerrufbaren Einwilligung des Kunden. Einwilligungen müssen freiwillig sein und widerrufbar bleiben.
15.3 Der Kunde kann eine erteilte Einwilligung für die Zukunft jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verwendung bleibt unberührt.
15.4 Foto-, Video- und Audioaufnahmen durch den Kunden während der Leistungserbringung sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betreiberin zulässig.
16. Rücktrittsrecht Fernabsatzvertrag
Belehrung nach dem FAGG: Ein Verbraucher kann von einem Fernabsatzvertrag oder von einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten; die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses, wobei diese Rücktrittserklärung an keine bestimmte Form gebunden ist und die Frist gewahrt ist, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Wurde der Verbraucher über die Bedingungen, die Fristen und die Vorgangsweise für die Ausübung dieses Rücktrittsrechts nicht unter Zurverfügungstellung des in § 4 Abs. 1 Ziff. 8 FAGG angeführten Muster-Rücktrittsformulars informiert, so verlängert sich die angeführte Rücktrittsfrist um zwölf Monate; wird diese Informationserteilung innerhalb von zwölf Monaten ab
Vertragsschluss jedoch nachgeholt, endet die Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher diese Information erhält. Falls ein Verbraucher wünscht, dass der Unternehmer vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt, muss der Unternehmer den Verbraucher dazu auffordern, ihm ein ausdrücklich auf diese vorzeitige Vertragserfüllung gerichtetes Verlangen – im Fall eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger – zu erklären. Im Falle einer derartigen Aufforderung hat der Verbraucher im Fall der Ausübung des Rücktrittsrechtes die vom Unternehmer bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen mit jenem Betrag zu bezahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den vom Unternehmer bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht, sofern der Unternehmer den Verbraucher vorher über diese anteilige Zahlungspflicht informiert hat. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Unternehmer den Vertrag vor Ablauf der Rücktrittsfrist vollständig erfüllt hat. Wenn der Auftraggeber vom Vertrag rechtswirksam zurücktritt, so sind ihm alle Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuerstatten, an dem die Rücktrittserklärung beim Unternehmer eingegangen ist. Der Auftraggeber erklärt, die Vertragsbedingungen gelesen zu haben und mit diesen einverstanden zu sein.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
17.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
17.2 Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schrift- oder Textform, sofern nicht zwingendes Recht eine strengere Form vorsieht.
18.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
18.3 Die Nichtausübung einzelner Rechte durch die Betreiberin bedeutet keinen Verzicht auf diese Rechte.
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